Behinderungsanzeige
Bautagesbericht - Behinderungsanzeige - Bedenkenanzeige - Mehrkostenanzeige - Nachträge - Bauberatung
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Nach der VOB/B ist der Auftragnehmer verpflichtet, beim geringsten Anlass dem Auftraggeber eine Behinderungsanzeige zu übergeben - unverzüglich und schriftlich.
Dabei reicht der bloße Hinweis auf eine Behinderung nach der Rechsprechung nicht aus. Eine Behinderungsanzeige muss aussagekräftig und umfassend sein.
Gerne berate ich Sie dabei, eine Behinderungsanzeige richtig und vollständig aufzustellen.
In Schulungen erläutere ich die Anforderungen an Behinderungsanzeigen oder erstelle individuelle Vorlagen und Checklisten, damit alle relevanten Informationen auf der Baustelle erfasst werden.